Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Beklagte als Drittschuldner verpflichtet gewesen sei, dem Überweisungsauftrag des Exekutionsgerichtes nachzukommen, zutreffend gelöst. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen des Revisionswerbers, die bloße Verpfändung ihrer Bezüge zur Besicherung eines Darlehens an ein Kreditinstitut durch die Arbeitnehmerin hätte ei... mehr lesen...
Norm: EO §299EO §300 a
Rechtssatz: Auch vor der Einführung der Bestimmung des § 300 a EO durch die EO-Novelle 1991 war die Rechtslage so, daß die Verständigung des Arbeitgebers von einer Verpfändung des Arbeitseinkommens eines Arbeitnehmers, welche sich im Sinne des § 299 EO nur auf die nach der Verpfändung fällig werdenden Bezüge erstrecken konnte, lediglich den Pfandrang gesichert hat (Vgl § 258 EO). Eine nachfolgende exekutive Pfändung und Ü... mehr lesen...
Gründe: Die Firma T***, Kraftfahrzeug Handel und Werkstätten W*** & Co, erstattete am 28.September 1988 an die Staatsanwaltschaft Wien Strafanzeige gegen Christine S*** und Omer Mohammed R*** wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 und 5 (richtig: 12) StGB., weil S*** einen ihr gehörigen, zu Gunsten der Anzeigerin exekutionsgerichtlich gepfändeten Anteil an einer Gesellschaft m.b.H. an R*** veräußert hat. Die Anzeigerin erklärte, sich dem einzuleitenden Stra... mehr lesen...
Norm: EO §300EO §331 CGmbHG §76 Abs4
Rechtssatz: Die Pfändung des Geschäftsanteils der Gesellschaft mbH gemäß § 331 EO ist einer Nachpfändung (Beitrittspfändung) nicht hinderlich (vgl analog § 300 EO und vor allem § 76 Abs 4 GmbHG). Entscheidungstexte 13 Os 129/89 Entscheidungstext OGH 12.10.1989 13 Os 129/89 Veröff: SSt 60/69 E... mehr lesen...