Mit Beschluss vom 1. Februar 2001 bewilligte das Bezirksgericht Salzburg der Beschwerdeführerin auf Grund eines vollstreckbaren Versäumungsurteils vom 7. Dezember 2000 die Gehaltsexekution auf Pensionsbezüge, welche die verpflichtete Partei von der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt laufend erhält. Die Exekution wurde - so der Gerichtsbeschluss - durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung des der verpflichteten Partei gegen die Pensionsversicherungsanstalt angeblich zusteh... mehr lesen...