Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §292l
Rechtssatz: Der Verpflichtete, der die Aufstellung für unrichtig hält, kann sich dagegen analog § 35 EO im Klageweg wehren. Entscheidungstexte 3 Ob 2383/96d Entscheidungstext OGH 18.06.1997 3 Ob 2383/96d Veröff: SZ 70/116 3 Ob 35/15s Entscheidungstext OGH 18.03.2015 3 Ob 35/15s Auch ... mehr lesen...
Norm: EO §292l
Rechtssatz: Der Quittung muß Zeitpunkt und Höhe der eingelangten Zahlungen sowie eine staffelmäßige Zinsenberechnung enthalten. Entscheidungstexte 3 Ob 2383/96d Entscheidungstext OGH 18.06.1997 3 Ob 2383/96d Veröff: SZ 70/116 3 Ob 35/15s Entscheidungstext OGH 18.03.2015 3 Ob 35/15s Auch; Beisatz: Eine Quittung, die zw... mehr lesen...