Entscheidungen zu § 292k EO

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1993/3/15 G157/92

Begründung: 1. Das antragstellende Unternehmen, das ein Versandhaus betreibt, besitzt nach eigenen Angaben eine Vielzahl von Forderungen gegen Dienstnehmer und Pensionisten, die in vielen Fällen nur im Wege von Lohn- und Gehaltsexekutionen sowie von Pensionspfändungen eingebracht werden können. Die Einkünfte aus der Pfändung von Löhnen, Gehältern und Pensionen seien seit dem 1. März 1992, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Exekutionsordnungs-Novelle 1991, drastisch zurückgegan... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 15.03.1993

RS Vfgh 1993/3/15 G157/92

Index: 23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragEO §292 Abs4EO §291aEO §292k
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen der EO idF der EO-Novelle 1991 betreffend den unpfändbaren Freibetrag (Existenzminimum) mangels Legitimation; Zumutbarkeit der Beschreitung des Zivilrechtsweges
Rechtssatz: Zurückweisung des In... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 15.03.1993

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