RS Vfgh 1993/3/15 G157/92

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Veröffentlicht am 15.03.1993
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Index

23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht
23/04 Exekutionsordnung

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
EO §292 Abs4
EO §291a
EO §292k

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen der EO idF der EO-Novelle 1991 betreffend den unpfändbaren Freibetrag (Existenzminimum) mangels Legitimation; Zumutbarkeit der Beschreitung des Zivilrechtsweges

Rechtssatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §291a Abs1, Abs2 und Abs3 sowie §292 Abs4 EO idF der EO-Novelle 1991, BGBl 628/1991, und ArtXXXIV Abs2 und Abs3 der EO-Novelle 1991 (betreffend den unpfändbaren Freibetrag - "Existenzminimum").

Die Antragstellerin (ein Versandhaus, dessen Forderungen aufgrund der Erhöhung des Existenzminimums teilweise uneinbringlich wurden) hat die Möglichkeit, im Wege eines Antrages gemäß §292k Abs1 Z2 EO eine Entscheidung des Exekutionsgerichtes über die Höhe des in einem konkreten Fall von der Pfändung ausgenommenen Betrages zu erreichen und im Zuge dieses Verfahrens die Verfassungswidrigkeit der von ihr bekämpften Gesetzesbestimmungen geltend zu machen.

Entscheidungstexte

  • G 157/92
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 15.03.1993 G 157/92

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, Exekutionsrecht, Lohnpfändung, Existenzminimum

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1993:G157.1992

Dokumentnummer

JFR_10069685_92G00157_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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