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23 Insolvenzrecht, ExekutionsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen der EO idF der EO-Novelle 1991 betreffend den unpfändbaren Freibetrag (Existenzminimum) mangels Legitimation; Zumutbarkeit der Beschreitung des ZivilrechtswegesRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §291a Abs1, Abs2 und Abs3 sowie §292 Abs4 EO idF der EO-Novelle 1991, BGBl 628/1991, und ArtXXXIV Abs2 und Abs3 der EO-Novelle 1991 (betreffend den unpfändbaren Freibetrag - "Existenzminimum").
Die Antragstellerin (ein Versandhaus, dessen Forderungen aufgrund der Erhöhung des Existenzminimums teilweise uneinbringlich wurden) hat die Möglichkeit, im Wege eines Antrages gemäß §292k Abs1 Z2 EO eine Entscheidung des Exekutionsgerichtes über die Höhe des in einem konkreten Fall von der Pfändung ausgenommenen Betrages zu erreichen und im Zuge dieses Verfahrens die Verfassungswidrigkeit der von ihr bekämpften Gesetzesbestimmungen geltend zu machen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Exekutionsrecht, Lohnpfändung, ExistenzminimumEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:G157.1992Dokumentnummer
JFR_10069685_92G00157_01