Norm: IO §203 IO IO §205EO §292k
Rechtssatz: Der Treuhänder im Abschöpfungsverfahren ist durch eine ohne gesetzliche gesetzliche Grundlage gefasste Entscheidung des Insolvenzgerichtes nach § 292k EO in seiner Rechtsstellung verletzt und damit rekurslegitimiert. Für die Entscheidung über einen Antrag eines Drittschuldners nach § 292k Abs 1 Z 3 EO fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage und damit Entscheidungskompetenz des Insolvenzgerichtes im ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Nach mehreren vergeblichen Anfragen teilte der Hauptverband der Sozialversicherungsträger mit, daß der Verpflichtete von der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter eine Pension beziehe. Der Beschluß über die Pfändung und Überweisung des Pensionseinkommens wurde dem Drittschuldner am 11.7.1991 zugestellt. Der Verpflichtete befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits seit Mai 1991 auf Kosten des zuständigen Sozialhilfeträgers in einem Betreuungsheim. Der zuständige Soz... mehr lesen...
Norm: EO §290a Abs1 Z4EO §291aEO §292bEO §292kASVG §324 Abs3stmk SHG LGBl 1977/1 §13
Rechtssatz: Liegt der Rang der Pfändung einer Invaliditätspension nach dem Eintritt der Legalzession nach § 324 Abs 3 ASVG, ist für die Berechnung des Existenzminimums die gesamte Pension und nicht nur der dem Verpflichteten verbleibende zwanzigprozentige Anteil (plus Sonderzahlung) zugrundezulegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §292kEO §307
Rechtssatz: Die Rangordnung von Pfandrechten untereinander ist nicht im Wege eines Antrags nach § 292 k Abs. 1 Z 3 EO feststellbar; bei unklarer Sach- und Rechtslage ist der Antrag nach § 307 EO der geeignete Behelf für den betreibenden Gläubiger. Entscheidungstexte 3 Ob 165/93 Entscheidungstext OGH 24.11.1993 3 Ob 165/93 ... mehr lesen...