Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Disziplinarkommission: 1.1. Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier des österreichischen Bundesheeres in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das XXXX Er war dort im ereignisrelevanten Zeitraum als XXXX in der Abteilung XXXX tätig. Er ist verheiratet und hat keine Unterhaltsverpflichtungen. 1.2. Mit Schreiben vom 15.09.2015, GZ S90120/21-MIMZ/Ltg/2015, wurde durch den D... mehr lesen...