Begründung: Der betreibenden Partei wurde zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes und laufenden Unterhaltes ab 1.10.1994 die Exekution auf die Rente des Verpflichteten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG) bewilligt. In der Folge stellte die Betreibende den Antrag, einerseits den für Forderungen nach § 291 b Abs 1 EO geltenden unpfändbaren Freibetrag auf einen Betrag von monatlich S 5.000,-- herabsetzen, und andererseits zu entscheiden, ob und in welchem Ausmaß di... mehr lesen...
Norm: EO §290 Abs1 Z2EO §290 Abs1 Z14EO §290 Abs3EO §290a Abs1KOVG §18KOVG §18aKOVG §19KOVG §20KOVG §20a
Rechtssatz: Die Pflegezulage, die Hilflosenzulage, die Blindenzulage, die Blindenführzulage und die Pauschalbeträge für außergewöhnlichen Kleiderverbrauch und Wäscheverbrach (§§ 18 bis 20a KOVG) sind auch zugunsten gesetzlicher Unterhaltsansprüche unpfändbar. Entscheidungstexte 3 Ob 390/... mehr lesen...