Norm: EO §56 Abs2EO §270 Abs2
Rechtssatz: Das Exekutionsgericht kann nach fruchtlosem Freihandverkauf der betreibenden Partei nicht die Stellung eines Übernahmsantrages zum Schätzwert in bestimmter Frist bei sonstiger Einstellung nach § 39 Abs 1 Z 6 EO auftragen. Entscheidungstexte 3 Ob 84/60 Entscheidungstext OGH 04.03.1960 3 Ob 84/60 ... mehr lesen...