Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Am 13. November 1985 erteilte die klagende Partei der beklagten Auskunftei den Auftrag zur Erteilung einer Auskunft über die W*** O*** Gesellschaft mbH und gab als Anlaß bekannt, daß eine neue Verbindung mit einer Krediteinräumung von 300.000 S geplant sei. Dem Auftrag lagen Geschäftsbedingungen der beklagten Partei zugrunde, wonach im Rahmen der von der klagenden Partei gewählten einfachen abonnementsmäßigen Anfrage die beklagte Partei einen kurzen Bericht auf Grund d... mehr lesen...
Norm: EO §255ZPO §219 Abs2
Rechtssatz: Die Erteilung von generellen Auskünften über Klagen und Zwangsvollstreckungen an Auskunfteien ist durch die Bestimmungen der §§ 219 Abs 2 ZPO und 255 EO nicht gedeckt. Entscheidungstexte 3 Ob 527/89 Entscheidungstext OGH 14.06.1989 3 Ob 527/89 WBl 1989,350 = SZ 62/107 European Case Law Iden... mehr lesen...