Entscheidungen zu § 249 Abs. 2a EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2004/7/23 1R138/04f

Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nicht berechtigt. Für den Bereich des Exekutionsverfahrens hat der Oberste Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, dass eine vom unheilbar unzuständigen Exekutionsgericht erlassene Exekutionsbewilligung zur Gänze nichtig ist (RIS-Justiz RS0001904). An dieser, nicht nach Exekutionsarten unterscheidenden Rechtsprechung hat der OGH - soweit überblickbar - für den Bereich des Exekutionsrecht... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.07.2004

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

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