Begründung: Die Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 6.5.1992 der Konkurs eröffnet wurde, war Eigentümerin einer Liegenschaft, ob derer folgende Pfandrechte verbüchert waren: a) unter L-NR 2a und b auf Grund des Kaufvertrags vom 30.11.1978 zu Gunsten der Aurelia S***** das Pfandrecht für die Forderung von S 27 Mio samt 12 % Verzugszinsen und einer Nebengebührensicherstellung von S 5 Mio; b) unter C-LNR 2e bis l die Übertragung des Pfandrechts hinsichtlich Forderungen vo... mehr lesen...
Begründung: Die G***** (Bezeichnung richtiggestellt mit Beschluss des Erstgerichtes vom 14. 7. 1999) trat dem bereits eingeleiteten Verfahren auf Zwangsversteigerung der mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteile der Verpflichteten auf Grund eines über S 1,238,114 sA ergangenen Wechselzahlungsauftrages bei. Auf der Liegenschaft ist für sie im ersten Rang zu CLNR 11a auf Grund der Pfandurkunde vom 8. 11. 1994 das Pfandrecht für S 1,200.000,-- samt 7,25 % Zinsen und 5 %... mehr lesen...