Begründung: Zur Hereinbringung eines Betrages von 50.000 s.A beantragte die führende betreibende Partei die Versteigerung der 1/10-Anteile des Verpflichteten an einer Liegenschaft, wobei zugunsten dieser betreibenden Partei auf der gesamten Liegenschaft im besten Rang ein Höchstbetragspfandrecht von 520.000 S haftet. Der diesem Exekutionsantrag zugrunde liegende Titelprozeß wurde im Grundbuch zu diesem Höchstbetragspfandrecht angemerkt. - In der Versteigerungstagsatzung gab die fü... mehr lesen...
Norm: EO §171 Abs3EO §222 Abs3a
Rechtssatz: Die Anmeldung nach § 171 Abs 3 EO ersetzt die Antragstellung nach § 222 Abs 3 EO nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 172/88 Entscheidungstext OGH 14.12.1988 3 Ob 172/88 EvBl 1989/76 S 276 = RZ 1990/10,40 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0002992 ... mehr lesen...