Norm: EO §14EO §16EO §17EO §21 Abs2EO §21 Abs3EO §22 Abs1EO §22 Abs3EO §27EO §41 Abs2
Rechtssatz: Bei Exekutionen, die bei verschiedenen Gerichten zur Hereinbringung derselben vollstreckbaren Forderung gegen denselben Verpflichteten durch Anwendung gleicher oder verschiedenartiger Exekutionsmittel geführt werden, ist es nicht Aufgabe der mit den Exekutionen befaßten Gerichte, gegenseitig Kontakte vor Entscheidungen aufzunehmen. In Fällen, in de... mehr lesen...