Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Auf Grund des Versäumungsurteiles des Landesgerichtes 1 wurde der betreibenden Gläubigerin mit Beschluß des Erstgerichtes vom 31. Jänner 1973, E 1/73-2, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 169.415.19 S samt Anhang die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 243 II KG P bewilligt. Die betreibende Gläubigerin trat dem zugunsten der Firma T zu E 19/72 eingeleiteten Zwangsversteigerungsverfahren bei. Am 30. Mai 1973 wurde die Zwangsversteigerung E 19/72 gemäß § 200 Z 3 EO... mehr lesen...