Norm: EO §19EO §20EO §79
Rechtssatz: Wurde das erweiterte Exekutionspaket bewilligt und kein Kostenvorschuss erlegt, ist die Exekution auf das einfache Exekutionspaket einzuschränken. Entscheidungstexte 46 R 25/22z Entscheidungstext LG für ZRS Wien 20.04.2022 46 R 25/22z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00003:2022:RWZ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...