Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nicht berechtigt. § 151 Abs 3 EO in der Fassung der EO-Novelle 2000 normiert nunmehr, dass, wenn im Versteigerungstermin weniger geboten wird, als das geringste Gebot beträgt, der Verkauf der Liegenschaft nicht stattfinden darf. Auf einen binnen zwei Jahren zu stellenden Antrag ist ein weiterer Versteigerungstermin anzuberaumen. Die neuerliche Versteigerung ist unter entsprechender Anwendung der für d... mehr lesen...
Norm: EO §§188 Abs3151 Abs3
Rechtssatz: Ein Zwangsversteigerungsverfahren ist einzustellen, wenn innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten ergebnislosen Versuch, eine Liegenschaft zu versteigern, auch bei einem weiteren Versteigerungstermin kein geringstes Gebot im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß erzielt werden kann. Entscheidungstexte 1 R 147/06g Entscheidungstext LG Krems 28.08.20... mehr lesen...