Begründung: Dem Verpflichteten wurde zwecks Erhebung eines Rekurses gegen die Exekutionsbewilligung ein Verfahrenshilfe-Rechtsanwalt beigegeben; ein Rekurs wurde aber nicht eingebracht. Das Versteigerungsedikt wurde am 5.Februar 1987 diesem Verfahrenshilfe-Rechtsanwalt zugestellt; dieser verständigte hievon den Verpflichteten mit Schreiben vom 10.Februar 1987. Zum Versteigerungstermin am 3.April 1987 erschien der Verpflichtete nicht und erhob daher auch keinen Widerspruch gegen de... mehr lesen...
Norm: EO §184EO §187 Abs1EO §187 Abs2
Rechtssatz: Die bloße Unterlassung der richtlichen Belehrung eines Bieters über die an einer zu versteigernden Liegenschaft bestehenden Bestandrechte vermag einen Rekurs gegen den den Zuschlag erteilenden Beschluß nicht zu begründen. Entscheidungstexte 3 Ob 10/78 Entscheidungstext OGH 21.02.1978 3 Ob 10/78 JBl 1978,493 ... mehr lesen...