Norm
EO §184Rechtssatz
Die bloße Unterlassung der richtlichen Belehrung eines Bieters über die an einer zu versteigernden Liegenschaft bestehenden Bestandrechte vermag einen Rekurs gegen den den Zuschlag erteilenden Beschluß nicht zu begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0003265Dokumentnummer
JJR_19780221_OGH0002_0030OB00010_7800000_001