Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Herausgabe von Maschinen und Büroeinrichtungsgegenständen, die der Beklagte bei einer gegen die Klägerin anhängig gewesenen Zwangsversteigerung erstanden hatte. Das Klagebegehren wurde unter anderem damit begrundet, daß der Beklagte vor Beginn der Versteigerung Bieter mit der unwahren Behauptung, die Versteigerung werde nicht stattfinden, weggeschickt, sich dadurch eines Betruges schuldig gemacht und die klagende Partei d... mehr lesen...