Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §37 BEO §170 Z5EO §170a Z1
Rechtssatz: Die Ansicht, dass eine Entwährungsklage nach Versteigerung der Sache nicht mehr auf die Sache selbst, sondern nur noch auf den Erlös gerichtet werden könne, trifft nur für den Fall zu, dass der Ersteher bei der Versteigerung gutgläubig war. Die Anmeldung beseitigt den guten Glauben des Erstehers nur dann, wenn sie so gefasst und belegt ist, daß daraus das Recht des Anmeldenden genügend dargetan is... mehr lesen...