Entscheidungen zu § 152 Abs. 3 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2001/6/11 8Ob270/00i

Begründung: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wrude am 6. 5. 1992 der Konkurs eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin war Eigentümerin einer Liegenschaft in der Wiener Innenstadt, auf welcher zu Gunsten einer Bank ein Höchstbetragspfandrecht von S 312 Mio einverleibt war. Zwei weitere Hypothekargläubiger, darunter der nunmehrige Revisionsrekurswerber, gehen dem Pfandrecht der Bank im Rang vor. Mit Zustimmung der Gemeinschuldnerin und der Bank wur... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.06.2001

TE OGH 1993/9/15 3Ob63/93

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Entscheidung | OGH | 15.09.1993

RS OGH 1993/9/15 3Ob63/93, 8Ob270/00i

Norm: EO §152 Abs3
Rechtssatz: Der Grund für die Verzinsung des Meistbotes liegt darin, daß mit der Erteilung des Zuschlages alle Nutzungen der Liegenschaft, aber auch alle Lasten, soweit sie nicht durch die Versteigerung erlöschen, auf den Ersteher übergehen (§ 156 EO), und daß dem Ersteher der bar zu erlegende Teil des Meistbotes nur gestundet wird. Der betreibende Gläubiger hat bei Vorlage der Versteigerungsbedingungen die Möglichkeit, zuläs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1993

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