Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVAEO §39 Abs1 Z2 IVCEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §45 Abs2EO §140 Abs3EO §145 Abs2EO §252
Rechtssatz: Das im Rahmen einer Fahrnisexekution die Zubehörseigenschaft (§ 39 Abs 1 Z 2 iVm § 252 EO) prüfende Exekutionsgericht hat auch zu prüfen, ob hinsichtlich der fraglichen Liegenschaft nicht bereits ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig ist, in diesem Falle wäre nämlich zur Entscheidung über die Zubehörseigensc... mehr lesen...