Entscheidungen zu § 141 Abs. 3 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2006/10/3 3R221/06g

Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 19.7.2004 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von EUR 88.989,73 samt Zinsen und Kosten die Zwangsversteigerung der Liegenschaften EZl *****, Grundbuch *****, bewilligt. Gleichzeitig wurde die Schätzung der Liegenschaft angeordnet und Ing. ***** S***** zum Sachverständigen bestellt. Die Schätzung, zu welcher auch die Vertreter der betreibenden Partei geladen wurden, fand am 10. Mai 2006 statt. M... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.10.2006

RS OGH 2006/10/3 3R221/06g

Norm: EO §74EO §141 Abs3RAT TP 3A
Rechtssatz: Eine gesetzlich vorgeschriebene Ladung (Beiziehung) zur Teilnahme an einer Befundaufnahme, wie etwa in § 141 Abs 3 EO angeordnet, begründet einen Entlohnungsanspruch nach TP 3A III RAT, der nicht als Pauschale zu verstehen ist. Entscheidungstexte 3 R 221/06g Entscheidungstext LG Feldkirch 03.10.2006 3 R 221/06g ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.10.2006

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