Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine - mittlerweile von ihm geschiedene - Ehefrau waren zu jeweils 11682/44968 Anteilen Eigentümer einer Liegenschaft, verbunden mit Wohnungseigentum an W 2. Er erwirkte eine bis 4. September 2008 gültige Rangordnung der Veräußerung, die auf beiden halben Mindestanteilen zu TZ 2572/2007 angemerkt wurde. Mit Vertrag vom 26. September 2007 verkaufte ihm seine frühere Ehefrau ihren halben Mindestanteil. Aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckb... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem führenden betreibenden Gläubiger aufgrund des Versäumungsurteils eines inländischen Gerichtshofs vom 20. Juni 2007 am 17. Oktober 2007 gegen die Verpflichtete die Pfändung ihres Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungseigentums mit dem beteiligten Miteigentümer Robert D***** und die Zwangsversteigerung der insgesamt 23364/44968 Anteile BLNR 4 und 5 an einer Liegenschaft, verbunden mit Wohnungseigentum an W 2. Schon vor der Anmerku... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegnerin wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 20. 4. 2006, GZ 50 E 59/06p-2, gegen die R***** GesmbH unter anderem die Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaft GB 01006 Landstraße EZ *****, B-LNR 23, 30, 32 und 33 bewilligt. Für die Antragsgegnerin war zu diesem Zeitpunkt nur auf dem Anteil B-LNR 32 ein Höchstbetragspfandrecht einverleibt (C-LNR 71). Weiters wurde der Antragsgegnerin die Zwangsversteigerung auch hinsichtlic... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger beantragte auf Grund des a) Urteils des LGZ Wien vom 11. August 2003 und b) unangefochtenen Beschlusses des Erstgerichts vom 17. November 2004, AZ 26 E 110/04z, womit dem Betreibenden ein zwangsweises Pfandrecht für seine vollstreckbare Forderung von 590.000 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. Oktober 2002 und Antragskosten von 9.102,97 EUR simultan auf bestimmten [richtig] Liegenschaftsanteilen als Haupteinlage und sechs weiteren Liegenschaftsanteilen ... mehr lesen...
Begründung: Ob den Liegenschaften EZ 68 und 69 je KG Leopoldau ist je unter C-LNR 3 a das Pfandrecht für eine Forderung der Raiffeisenkasse Oberpullendorf in der Höhe von 1,1 Mill. S samt 10 % Zinsen, 4,5 % Verzugszinsen und einer Nebengebührensicherstellung von 50.000 S einverleibt (TZ 3483/1970); je unter C-LNR 3 c ist die Hypothekarklage zu 40 b Cg 91/77 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien angemerkt (TZ 1908/1977). Ob der erstgenannten Liegenschaft unter C-LNR 12 a u... mehr lesen...
Norm: ABGB §469EO §138 Abs1EO §216 IIIhGBG §57
Rechtssatz: Die erfolgte Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens verschafft zwar dem betreibenden Gläubiger ein Befriedigungsrecht im Rang der Anmerkung bezüglich der von der Exekutionsbewilligung erfassten, länger als 3 Jahre rückständigen Zinsen, führt aber nicht zu einer Mehrbelastung des Erwerbers; eine ihm allenfalls zustehende Hyperocha bliebe ohne Rücksicht darauf gleich, in we... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z2EO §138 Abs1EO idF EONov 2000 §135
Rechtssatz: Wurde zugunsten der betriebenen Forderung bereits die zwangsweise Pfandrechtsbegründung bewilligt, bedarf es zur Bewilligung der Zwangsversteigerung nicht mehr der Vorlage des Exekutionstitels. Es genügt der Hinweis auf das Zwangspfandrecht. Entscheidungstexte 3 Ob 19/75 Entscheidungstext OGH 28.01.1975 3 Ob 19/... mehr lesen...