Begründung: Aufgrund eines näher bezeichneten vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs beantragte die betreibende Partei mit dem am 2. Juli 2009 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz gegen die verpflichtete Alleineigentümerin einer näher genannten Liegenschaft zur Hereinbringung ihrer Forderung von 34.800 EUR sA, für die kein verbüchertes Pfandrecht bestand, die zwangsweise Pfandrechtsbegründung und die Zwangsversteigerung dieser Liegenschaft. Das Erstgericht wies die Anträge ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...