Norm: EO §135
Rechtssatz: Die Anmerkung der Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens berechtigt den betreibenden Gläubiger nicht zum Antrage auf Zwangsverwaltung gegen den späteren Erwerber der Liegenschaft. Entscheidungstexte 1 Ob 1026/32 Entscheidungstext OGH 07.12.1932 1 Ob 1026/32 SZ 14/242 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: EO §135GBG §56 Abs1GBG §72
Rechtssatz: Die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens steht der späteren Anmerkung der Rangordnung für ein aufzunehmendes Darlehen nicht im Wege. Der Gläubiger kann die Anmerkung der Rangordnung bis zum Schlusse der Meistbotsverteilungsverhandlung durch Einverleibung des Pfandrechtes ausnutzen. Entscheidungstexte 3 Ob 660/32 Entscheidung... mehr lesen...