Ob den dem Dipl.-Kfm. Carl W gehörigen Liegenschaften EZ 789 und 1222 KG K, und EZ 80, 114, 122, 128 und 253 KG L ist das Fruchtgenußrecht zugunsten der Verpflichteten einverleibt. Dem Dipl.-Ing. Erich V wurde über seinen Antrag die Exekution durch Pfändung und Zwangsverwaltung dieses Fruchtgenußrechtes bewilligt. Zum Zwangsverwalter wurde Dipl.-Ing. Gerhard H ernannt. Dem Exekutionsverfahren sind mehrere Gläubiger beigetreten, unter ihnen auch Dipl.-Ing. Erich V mit einer zu 14 E 14 ... mehr lesen...