Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Der Gemeinschuldner in dem mit Beschluss des Erstgerichts vom 9. 11. 2000 eröffneten Konkursverfahren war Eigentümer mehrerer Eigentumswohnungen, darunter der Wohnungen W 8 und W 27 in einem Wiener Wohnhaus. Die diesen Wohnungen entsprechenden Miteigentumsanteile sind im besten Pfandrang auf Grund Pfandurkunde vom 24. 10. 1996 mit einem Pfandrecht über EUR 784.866,61 zugunsten jener Bank belastet, die in der Folge gegen den erstinstanzlichen Beschluss rekurriert hat. Die... mehr lesen...
Begründung: Die beiden verpflichteten Parteien waren Alleineigentümer je einer Liegenschaft, welche beide (in Parzellengruppen, welche teilweise Grundstücke aus beiden Liegenschaften umfassten) im gegenständlichen Zwangsversteigerungsverfahrens versteigert wurden. Zwei Parzellengruppen wurden der führenden betreibenden Partei als Meistbieterin zugeschlagen, darunter auch die Bauflächen mit dem Haus, in dem nach der Aktenlage auch die Zweitverpflichtete wohnt. Zwei Parzellengrupp... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verteilte das Meistbot für mehrere versteigerte Liegenschaften. Hier ist allein die Zuweisung an die im ersten Rang der Liegenschaft EZ 153 KG K***** einverleibte Pfandgläubigerin R***** reg. Gen. mbH strittig. Für die Pfandgläubigerin ist in CLNr 1 aufgrund Schuldschein und Pfandurkunde vom 8. 3. 1976 ein Pfandrecht über S 1,000.000 samt 11 % Zinsen, 13,5 % Verzugs- und Zinseszinsen und eine Nebengebührensicherstellung von S 200.000 einverleibt. ... mehr lesen...
Begründung: Mehrere betreibende Parteien, darunter die R*** G***-St.P*** reg. Genossenschaft mbH, die im folgenden als "betreibende Partei" bezeichnet wird, führen Exekution durch Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils des Verpflichteten. Der betreibenden Partei wurde die Exekution zur Hereinbringung der Forderung von S 290.678,47 sA bewilligt und zugleich die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens im laufenden Rang angeordnet und vollzogen. Sie trat durch d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht beraumte die Tagsatzung zur Verteilung der Ertragsüberschüsse aus der Zwangsverwaltung der Liegenschaft der Verpflichteten für den 6.9.1984 an. Am 4.9.1984 meldete die E D F, für welche auf der Liegenschaft im Rang vor der betreibenden Partei G 21 das Pfandrecht zur Sicherung aller Forderungen und Ansprüche an Haupt- und Nebenverbindlichkeiten aus gegebenem Kredit bis zum Höchstbetrag von S 4.680.000,- begründet ist, schriftlich ihre während der Zwangsver... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte die durch die Zwangsverwaltung der Liegenschaft EZ 1767 und des Hälfteanteiles der Liegenschaft EZ 1747 KG W für die Zeit vom 22. April 1977 bis 22. November 1979 erzielten Ertragsüberschüsse von insgesamt 632 583.52 S. Unter 14. und II wurde der betreibenden Partei und Pfandgläubigerin X-Bank reg. Genossenschaft mbH auf Grund des bei der Liegenschaft EZ 1747 KG W als Haupteinlage (COZ 66 mit dem Rang COZ 28) und bei der Liegenschaft EZ 1767 KG W als Nebenein... mehr lesen...
Norm: EO §128EO §212
Rechtssatz: Es genügt nicht, daß in der Verteilungstagsatzung lediglich die Anmeldungen protokolliert werden. Der Verhandlungsleiter hat alle seiner Ansicht nach zum Zug gelangenden Ansprüche ziffernmäßig genau festzustellen und im Tagsatzungsprotokoll anzuführen. Bei Ansprüchen, die nur auf Anmeldung zu berücksichtigen sind, hat das Gericht bei Unklarheiten der Anmeldung den Anmeldenden iSd § 78 EO und § 182 Abs 1 ZPO zu e... mehr lesen...
Norm: EO §128
Rechtssatz: Zum Widerspruchsrecht des geschädigten Eigentümers, dem rückgestellt wurde, im Exekutionsverfahren gegen den Erwerber. Entscheidungstexte 7 Ob 566/56 Entscheidungstext OGH 23.01.1957 7 Ob 566/56 JBl 1957,536 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0002653 Dokument... mehr lesen...