In der gegenständlichen Exekutionssache wegen Zwangsverwaltung trug das Erstgericht dem früheren Zwangsverwalter Siegfried R den Ersatz eines Betrages von S 37.779.67 auf. Es stellte im wesentlichen fest, daß die Rechnungslegung des am 6. 4. 1967 zum Zwangsverwalter bestellten und mit Wirkung vom 24. 4. 1969 seines Amtes enthobenen Siegfried R für die Zeit vom 1. 10. 1967 bis 24. 4. 1969 einen Abgang in Höhe von S 37.779.67 aufweist, zu dem es im wesentlichen deshalb kam, weil der Zwa... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 CEO §118 Abs2
Rechtssatz: Haftung des Zwangsverwalters für Abgänge, die ein von ihm aufgenommener Angestellter im zwangsverwalteten Unternehmen verschuldet. Das Maß der Diligenzpflicht eines Zwangsverwalters bestimmt sich nach der Bestimmung des § 1299 ABGB und nicht nach allfälliger Gepflogenheit bei der Besorgung eigener Geschäfte. Entscheidungstexte 3 Ob 107/71 En... mehr lesen...