Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts (BG) XXXX vom 19.05.2008 wurde der Antrag der BF als betreibende Partei (XXXX; im Folgenden: Beschwerdeführerin (BF)) auf Forderungsexekution nach § 294a EO und die Gewerberechtsexekution hinsichtlich des Gewerbes der verpflichteten Partei zur Hereinbringung einer Forderung in der Höhe von EUR 1.341,56 gegen die verpflichtete Partei (XXXX) bewilligt. Mit Beschluss des BG XXXX vom 30.06.2008 wurde der Verwe... mehr lesen...