Norm: EO §10a Abs2 AEGEO ArtI
Rechtssatz: Der Umstand, daß der im Exekutionstitel mit einem Bruchteil des Dienst- oder Arbeitseinkommens festgesetzte Unterhalt bei Exekutionsbewilligung unrichtig errechnet wurde, ist nicht mit Klage sondern, soweit dies nicht durch Rekurs geschehen kann, mittels eines Antrages nach § 10 a Abs 2 EO geltend zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 196/59 Ent... mehr lesen...