Norm
EO §10a Abs2 ARechtssatz
Der Umstand, daß der im Exekutionstitel mit einem Bruchteil des Dienst- oder Arbeitseinkommens festgesetzte Unterhalt bei Exekutionsbewilligung unrichtig errechnet wurde, ist nicht mit Klage sondern, soweit dies nicht durch Rekurs geschehen kann, mittels eines Antrages nach § 10 a Abs 2 EO geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0000437Dokumentnummer
JJR_19590527_OGH0002_0030OB00196_5900000_001