Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §16EO §107
Rechtssatz: Das Gericht hat von Amts wegen einen geeigneten Zwangsverwalter zu ermitteln. Entscheidungstexte 3 Ob 163/63 Entscheidungstext OGH 04.12.1963 3 Ob 163/63 EvBl 1964/151 S 214 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0000613 Dokumentnummer JJR_19631204_OG... mehr lesen...