Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid erkannte die belangte Behörde den Beschwerdeführer für schuldig, eine Verwaltungsübertretung gemäß § 130 Abs. 5 Z. 1 iVm § 109 Abs. 4 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 in der geltenden Fassung, iVm § 105 Abs. 7 der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung (ADSV), BGBl. Nr. 265/1951 in der geltenden Fassung, begangen zu haben; er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher genannten GmbH un... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §64 Abs8;AAV §64;ADNSchV §105 Abs7;VStG §22 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/02/0282 E 20. April 2001 2000/02/0283 E 20. April 2001 2000/02/0284 E 11. Juni 2001
Rechtssatz: Bei der Vorschrift des § 105 Abs. 7 ADNSchV handelt es sich um eine Spezialvorschrift betreffend das Befahren nicht tragfähigen Untergrundes... mehr lesen...