Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 2.10.1996, GZ.: 15.1 1996/1648, wurden über die Beschuldigte Renate L wegen zweier Übertretungen der AAV Geldstrafen von jeweils S 10.000,-- (im Uneinbringlichkeitsfall je zwei Tage Ersatzarrest) verhängt. Gegen dieses Straferkenntnis erhob die Beschuldigte fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung und führte aus, daß es im Unternehmen der Ferdinand L GesmbH eine Aufgabenteilung gegeben habe und daß sie nur für den Geschäftsbereich "Transport"... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist wegen Frischluftmangels in einem Lagerraum als Schutzmaßnahme nach § 59 Abs 8 zweiter Satz AAV das zur Verfügungstellen eines Atemschutzgerätes erforderlich, stellt das - hier zwei Stunden vor dem Betreten erfolgte - Öffnen der Zellentür für sich keine geeignete Schutzmaßnahme dar. Es trifft daher nicht zu, daß bei einer nicht ausreichend atembarem Atmosphäre (weniger als 17 % Volumsanteil von Sauerstoff in der Luft) das erforderliche Atemschutzgerät erst dann zur Verfügung... mehr lesen...