Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten als Inhaber eines Betonwerkes von der Erstinstanz vorgeworfen, dass keine ausreichenden Sicherungsmaßnahmen gegen das Ingangsetzen und Bewegen von Betonmischmaschinen getroffen und daher ein Arbeitnehmer bei Reinigungsarbeiten schwer verletzt wurde, so ist aus verwaltungsstrafrechtlicher Sicht ein Verschulden des Beschuldigten nicht gegeben, wenn der Beschuldigte aufgrund der konkreten Sicherungsvorkehrungen am Zwangsmischer (solange am Mischer- bzw Stapl... mehr lesen...