Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Niederösterreich schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß sich am 27. Februar 1991 auf einem im Land Kärnten gelegenen Einsatzort drei Verstöße gegen die Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) ereignet hätten: Bei der Reinigung von drei st... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §59 Abs1;AAV §59 Abs10;AAV §59 Abs4;AAV §59 Abs8;AAV §59 Abs9;AAV §60 Abs1;AAV §60 Abs3;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;StGB §32 Abs3;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Der Umstand, daß es iZm Verstößen gegen § 59 Abs 1, § 59 Abs 4, § 59 Abs 8, § 59 Abs 9, § 59 Abs 10, § 60 Abs 1 und § 60 Abs 3 AAV jeweils iVm § 31 Abs 2 lit p ASchG... mehr lesen...