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24/01 StrafgesetzbuchNorm
AAV §59 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, daß es iZm Verstößen gegen § 59 Abs 1, § 59 Abs 4, § 59 Abs 8, § 59 Abs 9, § 59 Abs 10, § 60 Abs 1 und § 60 Abs 3 AAV jeweils iVm § 31 Abs 2 lit p ASchG zu einem schweren Arbeitsunfall gekommen ist, ist sowohl für die Tatbestandsmäßigkeit als auch für die Verschuldensfrage unerheblich (lediglich iZm der Strafbemessung kann der Unfall gemäß § 19 Abs 2 VStG iVm § 32 Abs 3 StGB zum Tragen kommen).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994020486.X05Im RIS seit
11.07.2001