Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 23. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft einer näher bezeichneten Kommanditgesellschaft zu verantworten, daß am 7. April 1989 in einem näher bezeichneten Betrieb dieser Gesellschaft bei bestimmten ständigen Arbeitsplätzen die erforderliche Raumtemperatur von 18 Grad C in näher beschrie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §12 Abs2;AAV §14 Abs1;ASchG 1972 §31 Abs2;VStG §19 Abs1;VStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, daß die Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von öS 30000,-- bei Verletzung des § 14 Abs 1 iVm § 12 Abs 2 AAV dann eine fehlerhafte Handhabung des der Beh bei der Strafbemessung eingeräumten Ermessens darstellt, wenn die Tat keine weiteren nach... mehr lesen...