Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft "als Vorstandsmitglied und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Arbeitgeberin", einer näher bezeichneten Genossenschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien, schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß am 29. Oktober 1990 in einem von der Genossenschaft betriebenen Warenhaus in Salzburg "folgende Arbeitnehmerschutzb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §102 Abs3;AAV §102 Abs4;AAV §12 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei Erlassung eines Bescheides gemäß § 12 Abs 2 AAV iVm § 31 Abs 2 lit p ASchG ist eine nähere Konkretisierung der genauen Stellen in den jeweiligen Abteilungen eines Warenhauses, an denen die Luftgeschwindigkeit in Ansehung der Überschreitung des höchstzulässi... mehr lesen...