Rechtssatz: Unternehmer hat vor Urlaubsantritt jener Person, die während seiner Abwesenheit den Betrieb leitet, alle jene Anweisungen zu erteilen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen (hier: Beschäftigungsverbot in der Schutzfrist) sicherzustellen. mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid enthält folgenden Spruch: "Die Bezirkshauptmannschaft xx stellt das gegen J K eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung des §3 Abs1 MSchG, begangen dadurch, daß er Fr R M, geb 10.5.1966 am 24.10.1990 in der Zeit von 12,30 Uhr bis 13,30 Uhr im oa Gasthaus beschäftigt hat, obwohl werdende Mütter in den letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung nicht beschäftigt werden dürfen (Beginn der achtwöchigen Schutzfrist ist der 5.Okt.1990 bei ... mehr lesen...