Norm: ABAG §3 Abs3RAO §3RAO §5 Abs1aRAO §30 Abs1aUG 2002 §90
Rechtssatz: Wird ein ausländischer Studienabschluss – allenfalls nach Ablegung von Ergänzungsprüfungen – nostrifiziert, ist zwar von einem Studium des österreichischen Rechts auszugehen. Damit ist aber noch keine Aussage über die Erfüllung der besonderen Kriterien des § 3 RAO getroffen. Ist fraglich, ob das vom Bewerber abgeschlossene Studium des österreichischen Rechts den Voraussetz... mehr lesen...