Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 384 Abs 2 EO ist die Untersagung der Veräußerung, Belastung oder Verpfändung von Liegenschaften und bücherlichen Rechten von Amts wegen in dem öffentlichen Buche, in dem die Liegenschaft oder das fragliche Recht eingetragen ist, anzumerken. Wie der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung 3 Ob 29/01p mit ausführlicher
Begründung: dargelegt hat, besteht die in § 98 letzter Satz GBG festgelegte Verpflichtung, bei... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei, eine physische Person, beantragte auf Grund eines vollstreckbaren Versäumungsurteils zur Hereinbringung von S 97.669,20 samt Anhang beim Erstgericht unter anderem die Bewilligung der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der Verpflichteten. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit der
Begründung: ab, es fehle darin das nach § 98 GBG sowie § 54 Abs 1 Z 1 EO anzuführende Geburtsdatum der betreibenden Partei. Das Erstgericht wies diesen Antrag m... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z1EO §88 Abs2GBG §98GUG §30 Abs2
Rechtssatz: In einem Gesuch um zwangsweise Pfandrechtsbegründung müssen zwar nicht die Geburtsdaten des Verpflichteten, wohl aber des Betreibenden angegeben werden, wenn sie sich nicht aus dem Exekutionstitel ergeben. Entscheidungstexte 3 Ob 2009/96d Entscheidungstext OGH 10.07.1996 3 Ob 2009/96d ... mehr lesen...