Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Tirol vom 11. März 1963 auf die Dauer seiner gegenwärtigen Verwendung als Bundesbediensteter in Innsbruck ab 1. März 1963 die Wohnung Nr. 2 in X, R-Straße 18, bestehend aus vier Zimmern, Küche, Bad, Flur, WC und Abstellraum mit einer Wohnnutzfläche von 107,07 m2 als Naturalwohnung zugewiesen. Der Bescheid enthielt weiter folgende Ausführungen: "Durch die Übernahme dieses Dekretes bestätigen Sie gleichzeitig, dass Si... mehr lesen...