Entscheidungen zu § 12 Abs. 4 GUG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1988/3/10 87/16/0121

Index: 20/11 Grundbuch27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP9 C lita;GUG 1980 §12 Abs4;
Rechtssatz: Eine bloße Mitteilung der neuen Anschrift mit der Bitte um Kenntnisnahme kann nicht als Eingabe um Eintragung in das Grundbuch iSd TP 9 C lit a des gemäß § 1 Abs 1 GGG einen Bestandteil dieses Bundesgesetzes bildenden Tarifs gewertet werden. European Case Law Ident... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.03.1988

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