Index: 20/11 Grundbuch27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP9 C lita;GUG 1980 §12 Abs4;
Rechtssatz: Eine bloße Mitteilung der neuen Anschrift mit der Bitte um Kenntnisnahme kann nicht als Eingabe um Eintragung in das Grundbuch iSd TP 9 C lit a des gemäß § 1 Abs 1 GGG einen Bestandteil dieses Bundesgesetzes bildenden Tarifs gewertet werden. European Case Law Ident... mehr lesen...