Norm: AußStrG §16 BIII1AußStrG §16 BIII2bJWG §9 Abs2JWG §26StV 1955 Art7
Rechtssatz: Das Wohl eines der slowenischen Minderheit (Art 7 Staatsvertrag von Wien BGBl 1955/152) angehörenden Kindes, das bisher zweisprachig erzogen wurde, erfordert es, die zweisprachige Erziehung (slowenisch - deutsch) auch im Falle einer Maßnahme nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz fortzusetzen. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...