Entscheidungen zu § 8 JWG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2000/1/18 99/11/0165

Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des beschwerdeführenden Vereins (im Folgenden: Beschwerdeführer) auf Feststellung der Eignung für die Durchführung eines sozialen Dienstes, nämlich der Hilfe für die Betreuung von Kindern durch die Vermittlung von Plätzen in Kindertagesheimen und bei Tagesmüttern/-vätern, gemäß § 8 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 2 Z. 6 des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes 1990 - WrJWG 1990 ab. In der Begründung: dieses Bescheides führte d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.01.2000

RS Vwgh 2000/1/18 99/11/0165

Index: L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien
Norm: JWG Wr 1990 §16 Abs2 Z6;JWG Wr 1990 §8;
Rechtssatz: Ob die die Feststellung der Eignung anstrebende Einrichtung der freien Jugendwohlfahrt die Leistung im Rahmen des sozialen Dienstes, für den sie die Eignungsfeststellung anstrebt, erbringen kann, wird im Falle eines sozialen Dienstes gemäß § 16 Abs 2 Z 6 Wr JWG 1990 unter dem Gesichtspunkt der Zahl der vermittel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.2000

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