Norm: StPO §152 Abs1 Z5oöJWG §5
Rechtssatz: Ein sogenannter freier Jugendwohlfahrtsträger iSd § 5 Abs 1 OÖ JWG 1991 als eine von den öffentlichen Stellen in Anspruch genommene und landesgesetzlich vorgesehene Jugendwohlfahrtseinrichtung ist eine Einrichtung zur psychosozialen Beratung und Betreuung iSd § 152 Abs 1 Z 5 StPO. Entscheidungstexte 14 Os 41/02 Entscheidungstext OGH 19.12... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 AABGB §142 CaABGB §176 AEntmO §6JWG §39WrJWG §5
Rechtssatz: Ein wegen Trunksucht beschränkt entmündigter Elternteil ist nicht zur Erziehung seiner ehelichen Kinder berechtigt; die gesamte Erziehungsgewalt vereinigt sich dann in Händen desjenigen Elternteils, dessen Erziehungsgewalt durch die gerichtliche Entscheidung nicht betroffen ist, oder sie geht auf den bestellten Vormund über. Eine Entscheidung nach § 142 ABGB kommt unter... mehr lesen...
Norm: JWG §5
Rechtssatz: Ein unter Mitwirkung des Gerichtes abgeschlossener Pflegevertrag bedarf nicht der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde. Entscheidungstexte 8 Ob 27/66 Entscheidungstext OGH 08.02.1966 8 Ob 27/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0063128 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §186ABGB §879JWG §5
Rechtssatz: Keine Sittenwidrigkeit eines Pflegschaftsvertrages, der ein einseitiges Lösungsrecht zu Gunsten des Minderjährigen enthält. Entscheidungstexte 3 Ob 77/61 Entscheidungstext OGH 14.03.1961 3 Ob 77/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0048884 D... mehr lesen...
Norm: ABGB §186AußStrG §9 B3JWG §5
Rechtssatz: Die §§ 15 bis 26 JWV schließen ein Einschreiten des Vormundschaftsgerichtes bei Pflegekindern nicht aus. Ehemalige Pflegeeltern sind in der Frage der weiteren Unterbringung ihres früheren Pflegekindes weder antrags - noch rechtsmittelberechtigt. Entscheidungstexte 3 Ob 279/49 Entscheidungstext OGH 19.08.1949 3 Ob 279/49 SZ 22/11... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B3JWG §5
Rechtssatz: Wer einen Minderjährigen in Pflege nehmen will, ist nicht am Vormundschaftsverfahren beteiligt; er ist nicht antrags - und rekursberechtigt. Entscheidungstexte 1 Ob 279/48 Entscheidungstext OGH 15.12.1948 1 Ob 279/48 JBl 1950,15 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0... mehr lesen...