Norm: JWG §34 Abs3
Rechtssatz: Es ist für das Rekursrecht der Landesregierung gleichgültig, ob der Antrag auf Anordnung der Fürsorgeerziehung von ihr oder einer anderen hiezu befugten Behörde oder Person gestellt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 364/58 Entscheidungstext OGH 17.09.1958 1 Ob 364/58 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...